Zwangsversteigerungen im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
Im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) sind 4 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
- Einfamilienhaus6. Oktober 2026Einfamilienhaus in Kirchen57548 KirchenAmtsgericht Betzdorf206.000 €
- Einfamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte)13. Oktober 2026Einfamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte) in Mittelhof57537 MittelhofAmtsgericht Betzdorf46.400 €
- Einfamilienhaus17. November 2026Einfamilienhaus in Birken-Honigsessen57587 Birken-HonigsessenAmtsgericht Betzdorf160.000 €
- unbebautes Grundstück26. Februar 2027unbebautes Grundstück in Güllesheim56593 GüllesheimAmtsgericht Altenkirchen135.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 4 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)?
Der nächste Termin ist am 6. Oktober 2026 um 14:00: Einfamilienhaus in Kirchen, Amtsgericht Betzdorf.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei 2 Amtsgerichten: Betzdorf, Altenkirchen. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 147.500 € (4 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.